Wählen Sie den Kurs, der am besten zu Ihrer Dynamik passt. Nach jedem Kurs wird ein Abschlusstest durchgeführt.
Niveaus:
A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, B1.1, B1.2, B2.1, B2.2, C1.1, C1.2
Dauer
3 Monate
Dinamika
2 mal pro Woche für 90 Minuten (zwei Stunden)
Preis
180 € (monatlich 60 €)
Dauer
2 Monate
Dinamika
3 mal pro Woche für 90 Minuten (zwei Stunden)
Preis
180 € (monatlich 60 €)
Dauer
Mesec dana
Dinamika
5 mal pro Woche für 90 Minuten (zwei Stunden)
Preis
150 €
Dauer
2 Monate
Dinamika
2 mal pro Woche für 90 Minuten (zwei Stunden)
Preis
32000 RSD
Mit der Zeit
1 Person 1 Stunde (90 Minuten): 2000 RSD
2 Personen 1 Doppelzimmer (90 Minuten): 3000 RSD
Einmonatiger Kurs
2 x pro Woche: 150 €
3 x pro Woche: 220 €
4 x pro Woche: 300 €
5 x pro Woche: 360 €
Diese Prüfung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 der Bundesärzteordnung eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsgenehmigung für die Ausübung des vorübergehenden ärztlichen Berufs (Berufsgenehmigung) und ein Nachweis über die zur Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse.
Nach dem Abschluss der 87. Konferenz der Gesundheitsminister vom 26. und 27. Juni 2014 müssen Ärzte über Sprachkenntnisse in einem C1-basierten beruflichen Kontext verfügen, der auf GER-B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) basiert.
Um an der Sprachprüfung teilnehmen zu können, müssen allgemeine Sprachkenntnisse durch Zertifikate nachgewiesen werden, die die Mindestanforderungen des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder eines gleichwertigen Niveaus erfüllen.
Wer beim Landtag eine ärztliche Zulassung beantragt hat und keinen Abschluss einer deutschen Hochschule besitzt, nicht mindestens 10 Jahre Allgemeinbildung an einer deutschen Schule absolviert hat oder nicht mindestens drei Jahre Berufsausbildung in deutscher Sprache absolviert haben muss Aktivitäten zum Nachweis des Kenntnisstands der deutschen Sprache.
Das Antragsverfahren für die Zulassung von Ärzten ist unverändert.
Der Provinzrat prüft die Dokumente und übermittelt die erforderlichen Informationen an den Kandidaten, falls eine besondere Prüfung der Sprachkenntnisse erforderlich ist, an die Republikanische Ärztekammer. Daher ist eine persönliche Anmeldung für eine spezielle Sprachprüfung in der Bezirksärztekammer nicht erforderlich. Da die Republikanische Ärztekammer Kandidateninformationen vom Provinzialrat erhalten hat, werden die Daten gesammelt und an die Bezirksärztekammer weitergeleitet. Die Prüfungsteilnehmer erhalten eine Empfangsbestätigung und einen Erstattungsbescheid von der zuständigen Bezirksärztlichen Dienststelle.
Anhand der Sprachprüfung werden die für den medizinischen Beruf in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation erforderlichen Sprachkenntnisse auf der Grundlage des Sprachniveaus C1 ermittelt.
In dieser Prüfung müssen Sie Ihre Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten unter Beweis stellen. Diese Fähigkeiten werden anhand speziell entwickelter Bewertungskriterien bewertet.
Prüfer sind erfahrene Ärzte, die anhand eines klar definierten Falls eine typische Situation aus dem krankenhausalltag simulieren. Das medizinische Wissen des Kandidaten wird bewertet.
Die 60-minütige Fachprüfung findet in Form einer Einzelprüfung statt und ist praxisnah gestaltet. Gegenstand der Untersuchung ist eine simulierte Diskussions- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag. Bei der Prüfung geht es hauptsächlich um die Prüfung des Hörverständnisses sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit.
Die Kandidatenkompetenz wird in diesem Zusammenhang nicht geprüft. Im Bereich des Hörverstehens und der korrekten Reproduktion von Diagnosen und geeigneten therapeutischen Empfehlungen ist es jedoch unabdingbar, dass die Definitionen korrekt sind und die medizinischen Begriffe in der Arztkommunikation eindeutig verwendet werden.
Die Struktur der professionellen Sprachprüfung ist wie folgt aufgebaut.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen, die jeweils etwa 20 Minuten dauern:
Der Kandidat nimmt eine Anamnese des simulierten Patienten auf, dessen Rolle von einem der Mitglieder des Prüfungsausschusses übernommen wird. Der Kandidat formuliert und erklärt Differenzialdiagnosen, macht Vorschläge für die weitere Diagnostik und Therapie und erklärt dem Patienten die notwendigen therapeutischen Maßnahmen. Der Kandidat muss in der Lage sein, die Fragen des Patienten angemessen und verständlich zu beantworten. An dieser Stelle ist das gegenseitige Verstehen mit der Fähigkeit zuzuhören ein zentraler Bestandteil der Prüfung. Außerdem wird untersucht, inwieweit der Kandidat die Fragen des Patienten verstehen und beantworten kann, damit der Patient sie versteht.
In diesem Teil der Prüfung muss der Befragte in der Lage sein, die vom Patienten erhaltenen Informationen zu verstehen und die Sprache des Patienten in einer verständlichen Sprache zu verwenden, wobei so wenig Fremdwörter und medizinische Begriffe wie möglich zu verwenden sind. Während dieser Zeit kann sich der Kandidat Notizen machen.
Der Befragte sammelt schriftlich medizinisch relevante Informationen, die er während der Anamnese erhalten hat. Sie benutzt dasselbe, um einen Arztbrief zu schreiben.
Zu diesem Zweck erhält der Kandidat ein Anamneseformular. Der Kandidat kann die während der Anamneseprüfung gemachten Notizen verwenden. Außerdem verfügt der Kandidat über ein medizinisches Vokabular.
Die Dokumentation erfolgt in einem separaten Raum. Die Vorstandsmitglieder überwachen diesen Teil der Prüfung und stellen sicher, dass die Fristen eingehalten werden, damit sich der Kandidat auf die Prüfung konzentrieren kann.
Im dritten Teil der Prüfung findet die Präsentation des "Patienten" vor einem Kollegen statt. Der Kandidat übermittelt die Informationen, die er im Gespräch mit dem Arzt und dem Patienten erhalten hat, an den medizinischen Prüfer. Diese Informationen sollten strukturiert sein - in diesem Fall mithilfe eines medizinischen Wörterbuchs. Der Kandidat beantwortet dann die Fragen des Prüfers.
Schließlich wird dem Kandidaten eine kurze Liste allgemeiner medizinischer Begriffe zur Verfügung gestellt, die in deutscher Sprache verwendet werden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Prüfung und informieren den Teilnehmer über das Ergebnis sofort nach der Prüfung.
Die Ergebnisse der Provinzratsprüfung werden der Bezirksärztekammer vorgelegt. Dort erfolgt die Weiterverarbeitung der Daten. Im Falle eines unbefriedigenden Ergebnisses ist die Anzahl der Wiederholungsprüfungen nicht begrenzt.